Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Hinweis: Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens. Informationen zum weiteren Verfahren finden Sie hier: Homepage
1. Anmeldung für Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern:
Mit dem Zulassungsschreiben zur Ersten Staatsprüfung in Bayern erhalten Sie auch ein Schreiben mit Informationen über die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst und dem Link zum Formularserver, unter dem Sie den Antrag zum jeweiligen Vorbereitungsdiensttermin online ausfüllen können.
2. Anmeldung für außerbayerische Bewerber*innen:
Außerbayerische Bewerber*innen gehen bei der Anmeldung zunächst wie Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern unter 1. beschrieben vor, wählen im Formularserver jedoch bei Akademische Vorbildung „Vorbildung, die in einem anderen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst berechtigt“:
Hinweis: Außerdem benötigen Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag ist an folgende Stelle zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. V.6
80327 München
Folgende Unterlagen werden in der angegebenen Form benötigt:
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tabellarischer Lebenslauf
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Ausweiskopie (ggf. Namensänderungsbescheinigung)
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Zeugnis über die Erste Staatsprüfung in amtlich beglaubigter1 Fotokopie des Originals bzw. bei die Erste Staatsprüfung ersetzenden lehramtsbezogenen Masterabschlüssen:
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Bachelorzeugnis mit Fächer- und Notenübersicht (transcript of records (Fach I und Fach II)) in amtlich beglaubigter1 Fotokopie des Originals
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Masterzeugnis mit Fächer- und Notenübersicht (transcript of records (Fach I und Fach II)) in amtlich beglaubigter1 Fotokopie des Originals
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genaue Angaben zum Studienverlauf in einfacher Fotokopie:
Studienordnung Bachelor (Fach I)
Studienordnung Master (Fach I)
Studienordnung Bachelor (Fach II)
Studienordnung (Master Fach II)
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Anerkennung für Anmeldungen zum Vorbereitungsdienst bis spätestens 15.03. des jeweiligen Jahres vorliegen muss, da eine rechtzeitige Bewertung andernfalls nicht gewährleistet werden kann.
1 Amtliche Beglaubigungen sind von folgenden Behörden vorzunehmen: in der Bundesrepublik Deutschland von Notaren oder siegelführenden staatlichen Behörden (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Schulen o.ä.). Der Beglaubigungsvermerk von Behörden in der Bundesrepublik Deutschland lautet grundsätzlich wie folgt: "Die Übereinstimmung der vorstehenden/umstehenden Kopie mit dem Original des (Name des Zeugnisses) wird hiermit amtlich beglaubigt."
Der Beglaubigungsvermerk muss von der Behörde mit Datum, Unterschrift und Dienstsiegel versehen sein. Besteht die Ablichtung aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Es kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob der Name des Zeugnisinhabers auf jeder Seite des Originals steht. Falls nicht, muss der Name in den jeweiligen Beglaubigungsvermerk aufgenommen werden.