Zuweisung zu den Studienseminaren

Zunächst werden die Lehramtsanwärter*innen durch das Kultusministerium den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Bezirksregierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung zu Studienseminaren vor. Dabei kann jede Mittelschule/Grundschule grundsätzlich Dienstort sein.
Der Vorbereitungsdienst (= Referendariat) beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.